ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE CLUB-MITGLIEDSCHAFT IM Body-Jim CLUB

 

1 . Zugang zum Trainingsbereich, Mitgliedskarte
Der Zugang zum Trainings- & SPA Bereich ist nur durch Vorlage der persönlichen Mitgliedskarte möglich. Diese und die Mitgliedschaft an sich sind nur nach vorheriger Absprache mit Body-Jim übertragbar.

 

2. Leistungsbeschreibung
Je nach Mitgliedspaket ist das Mitglied der Body-Jim-Mitgliedschaft zum Zutritt in die öffentlichen Trainings- & SPA-bereiche berechtigt. Die Mitgliedschaft beinhaltet ebenfalls die Nutzung aller Sportgeräte.

 

3. Zahlungen und Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss fällt eine sofort zu entrichtende Aufnahmegebühr an. Die Verpflichtung zur Zahlung einer erneuten Aufnahmegebühr entfällt nur dann, wenn das Mitglied stets die Mitgliedschaft aufrecht erhält. Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten und werden dem jeweiligen Bankkonto des Mit- glieds per SEPA-Lastschrift belastet. Dies gilt auch, wenn die Ein- richtungen aus persönlichen Gründen des Mitglieds nicht benutzt werden. Das Mitglied hat eine max. Unterbrechungszeit bei einer 12 & 24 Monatsmitgliedschaft von 30 Tagen pro Jahr, wobei die Unterbrechungszeit an das Ende der regulären Vertragszeiten angehängt wird. Das Stillegungsent- gelt beträgt € 9.- pro Monat, die An- meldung verlängert sich um die still- gelegte Zeit. Das Mitglied bleibt weiterhin zur Bezahlung des vollen Mitglieds- beitrags verpflichtet, auch wenn aus Gründen, die Body-Jim nicht zu verantworten hat, die Einrichtungen vorübergehend nicht in vollem Maße zur Verfügung stehen. Bei Zahlungsverzug durch das Mitglied ist Body-Jim berechtigt, den Zutritt zu den Body-Jim – Einrichtungen zu verweigern, bis der Rückstand + Zusatzspesen (€ 19.- pro Rückstand) ausgeglichen sind. Ab Zahlungsverzug mit zwei Monatsbeträgen kann Body-Jim die Beiträge für die restliche Vertragslaufzeit, welche sich jährlich automatisch um die gewählte Vertrags- Laufzeit verlängert, (sofern nicht in der vereinbarten Kündigungsfrist lt. Punkt 5 vom Mitglied rechtzeitig gekündigt wird) vorzeitig fällig Stellen und mit 12,5% p. a. verzinsen, sowie € 10.- pro Mahnung fakturieren.

 

4. Mindestalter, Kinder
Die Mitgliedschaft setzt die Volljährigkeit des Mitgliedes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraus. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren bedarf eine Mitgliedschaft der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Chipkarten für das Zutrittssystem der Body-Jim Club Räumlichkeiten werden ausschl. gegen Vorlage eines Lichtbildausweises (Reisepass od. Führerschein) an Mitglieder ab 18 Jahren ausgegeben.

 

5. Kündigung der Mitgliedschaft
Die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Dauer auf Seite 1. Beide Seiten können den Vertrag unter Einhaltung der vertraglich vorgesehenen Fristen ohne Angaben v. Gründen kündigen. Dies ist sowohl bei 6 / 12 als auch bei 24 Monaten Laufzeit erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Danach (oder bei nicht Einhaltung der Kündigungsfrist) verlängert sich der Vertrag jew. wieder um die Erstlaufzeit und es gilt wiederum eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Body-Jim hat das Recht, den Vertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sowie prompt die Restlaufzeit des Vertrages fällig zu stellen im Falle eines Verstoßes des Mitglieds gegen die Clubregeln sowie im Falle der Nichtzahlung der vereinbarungsgemäß geschuldeten Beiträge. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Body-Jim bleibt es frei den Club in andere Räumlichkeiten zu verlegen in einem geographischen Radius zum aktuellen Standort von max. 10KM. Sofern am neuen Standort keine Leistungsminderung zu dieser Vereinbarung besteht, besteht kein Sonderkündigungsrecht und die hier abgeschlossene Vereinbarung bleibt aufrecht.

 

6. Erhöhung der Mitgliedschaftsbeiträge
Es gilt die obligatorische vierteljährliche Steigerung als Indexanpassung lt. Mitgliedsvereinbarung auf der Vorderseite (Seite 1).

 

7. Schadensfälle, Haftung
Die Benutzung der Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr des Mitglieds. Body-Jim und/oder ihre Mitarbeiter haftet lediglich in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Als Mitglied sind Sie auch für Ihren Gesundheitszustand verantwortlich und tragen Sorge dafür, dass Sie trainingstauglich sind.
Body-Jim übernimmt keine Haftung für Wertsachen, vergessene oder verlorene Gegenstände in oder außerhalb der ClubRäumlichkeiten.

 

 8. Öffnungszeiten

Die Räumlichkeiten des Body-Jim Fitnessclubs sind für Mitglieder mit Chipkarte in den jeweils ausgewiesenen Öffnungszeiten zur Nutzung geöffnet. Für Mitglieder ohne Chipkarte stehen die Räumlichkeiten des Body-Jim Fitnessclubs ausschl. in den Trainerbetreuungszeiten zur Verfügung.

 

9. Persönliche Daten
Das Mitglied hat Body-Jim eine Änderung seiner im Vertrag aufgenommenen persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Die Daten werden elektronisch gespeichert. Body-Jim hat ein durch das Mitglied jederzeit widerrufbares Recht zur Verwendung der Daten zu Marketingzwecken von Body-Jim.

 

10. Allgemeines zum Verhalten im Body-Jim Club
Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Trainingsgeräte dürfen nicht ohne vorherige Einweisung durch Body-Jim bzw. deren Mitarbeiter benutzt werden. Geräte und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Das Rauchen sind im Body-Jim Club-Bereich nicht erlaubt. Bitte tragen Sie während des Trainings entsprechende, für den Innenbereich geeignete Schuhe und halten Sie die Hygienevorschriften für den Trainings- und Nasszellenbereich ein. Clubmitglieder haben keinen Zutritt zu den übrigen Gebäudebereichen, ausgenommen der allgemein zugänglichen öffentlichen Bereiche und Einrichtungen. Weiters gilt die im Club ausgewiesene Hausordnung.

 

11. Schlussbestimmungen, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Nebenabreden zu diesem Mitgliedsvertrag gibt es keine. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ich bestätige auch ausdrücklich das eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein ärztliches Attest nicht zur Sonderkündigung dieses Vertrages führen kann, da außer Sport & Training auch Wellness, SPA, Massage, leichte Übungen, Streching, Getränke, etc. Bestandteil dieses Vertrages sind und auch bei einer körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigung genutzt werden können.